Gute wissenschaftliche Praxis

Manipulierte Daten, Ideenklau, fragwürdige Autorenschaften: Auch in der naturwissenschaftlichen Forschung gibt es heikle, fast tabuisierte Themen, über die niemand gerne spricht. Dafür zu sorgen, dass sie nicht unter den Teppich gekehrt, sondern gründlich aufgeklärt werden, ist der Auftrag der Ombudsgruppe am HZI.

Das unabhängige Gremium, das entsprechend den Regeln und Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingerichtet wurde, geht allen Fällen nach, in denen ein begründeter Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. Es dient als Anlaufstelle, an die sich jede:r Mitarbeiter:in des Zentrums vertraulich wenden kann.

Die Ombudsgruppe arbeitet frei und ist nicht an Weisungen der Geschäftsführung gebunden. In Verdachtsfällen ermittelt sie umfassend und hat das Recht, Laborbücher, Computer, Daten und Aufzeichnungen jeder Art sicher zu stellen und zu untersuchen.

Den Abschluss jeder Ermittlung bildet ein ausführlicher Bericht, in dem die Ombudsgruppe Stellung nimmt und, wenn nötig, geeignete Maßnahmen empfiehlt. Dabei kann es sich beispielsweise um  die Empfehlung handeln, eine wissenschaftliche Publikation zurückzuziehen.

Wahl der Ombudsgruppe

Die Mitglieder der Ombudsgruppe werden für fünf Jahre von den wissenschaftlichen Angestellten des HZI gewählt. Wählbar sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an Forschungs- und Entwicklungsaufgaben mitwirken und über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss verfügen.

Mitglieder

Dem Ombudsgremium des HZI gehören folgende Wissenschaftler:innen an:

  • Dr. Katharina Rox (Sprecherin)
  • Dr. Berit Lange (Stellv. Sprecherin)
  • Prof. Dr. Ursula Bilitewski
  • Dr. Thomas Ebensen
  • Prof. Dr. Dagmar Wirth

Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis

Einige wichtige Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wurden  im Jahr 1998 durch eine Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) formuliert. Dazu zählt etwa die Selbstverpflichtung, Primärdaten aus der Forschung für zehn Jahre aufzubewahren, um sie nachträglich lückenlos überprüfen zu können.

Bei wissenschaftlichen Fachveröffentlichungen sollen gemäß den Empfehlungen alle Autoren gemeinsam die Verantwortung für die Korrektheit des Inhalts tragen. Auch die Einsetzung neutraler und unabhängiger Ansprechpartner, etwa in Gestalt der Ombudsgremien, wird in dem DFG-Regelwerk gefordert.

Regelungen des HZI

Basierend auf den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat sich das HZI verbindliche Regelungen vorgegeben, um sauberes wissenschaftliches Arbeiten sicher zu stellen. 

Leitlinien zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis

Regelung über die Führung von Laborbüchern im HZI

Kriterien zur Prüfung wissenschaftlicher Zeitschriften - Supplement zu den HZI Publication Rules (siehe Intranet)

Policy on Financial Conflicts of Interest (FCOI)

 

E-Mail Kontakt

Für direkte Anfragen via E-Mail erreichen sie die Ombudsgruppe unter ombudsgruppe@helmholtz-hzi.de

Mitglieder der Ombudsgruppe

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