Gute wissenschaftliche Praxis
Das unabhängige Gremium, das entsprechend den Regeln und Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingerichtet wurde, geht allen Fällen nach, in denen ein begründeter Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. Es dient als Anlaufstelle, an die sich jeder Mitarbeiter des Zentrums vertraulich wenden kann.
Die Ombudsgruppe arbeitet frei und ist nicht an Weisungen der Geschäftsführung gebunden. In Verdachtsfällen ermittelt sie umfassend und hat das Recht, Laborbücher, Computer, Daten und Aufzeichnungen jeder Art sicher zu stellen und zu untersuchen.
Den Abschluss jeder Ermittlung bildet ein ausführlicher Bericht, in dem die Ombudsgruppe Stellung nimmt und, wenn nötig, geeignete Maßnahmen empfiehlt. Dabei kann es sich beispielsweise um die Empfehlung handeln, eine wissenschaftliche Publikation zurückzuziehen.
Wahl der Ombudsgruppe
Die Mitglieder der Ombudsgruppe werden für fünf Jahre von den wissenschaftlichen Angestellten des HZI gewählt. Wählbar sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an Forschungs- und Entwicklungsaufgaben mitwirken und über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss verfügen.
Mitglieder
Dem Ombudsgremium des HZI gehören folgende Wissenschaftler an:
- Prof. Dr. Ursula Bilitewski
- Dr. Thomas Ebensen
- Dr. Berit Lange
- Dr. Katharina Rox
- Prof. Dr. Dagmar Wirth
Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis
Einige wichtige Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wurden im Jahr 1998 durch eine Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) formuliert. Dazu zählt etwa die Selbstverpflichtung, Primärdaten aus der Forschung für zehn Jahre aufzubewahren, um sie nachträglich lückenlos überprüfen zu können.
Bei wissenschaftlichen Fachveröffentlichungen sollen gemäß den Empfehlungen alle Autoren gemeinsam die Verantwortung für die Korrektheit des Inhalts tragen. Auch die Einsetzung neutraler und unabhängiger Ansprechpartner, etwa in Gestalt der Ombudsgremien, wird in dem DFG-Regelwerk gefordert.
Regelungen des HZI
Basierend auf den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat sich das HZI verbindliche Regelungen vorgegeben, um sauberes wissenschaftliches Arbeiten sicher zu stellen.
Leitlinien zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis
Regelung über die Führung von Laborbüchern im HZI
Policy on Financial Conflicts of Interest (FCOI)
E-Mail Kontakt
Für direkte Anfragen via E-Mail erreichen sie die Ombudsgruppe unter ombudsgruppe@helmholtz-hzi.de