Management

Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) ist in der Rechtsform einer GmbH organisiert. Gesellschafter sind die Bundesrepublik Deutschland (90 Prozent) sowie die Bundesländer Niedersachsen (acht Prozent), Saarland (ein Prozent) und der Freistaat Bayern (ein Prozent).

Die Gesellschafterversammlung tagt als oberstes Leitungsgremium des HZI mindestens einmal jährlich, trifft die wichtigsten Richtungsentscheidungen, ernennt die beiden Geschäftsführer und befindet über deren Entlastung. Vertreter der Gesellschafter bilden – gemeinsam mit Experten aus Hochschulen, Kliniken, Wirtschaft, anderen Forschungszentren sowie dem HZI selbst – den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat des HZI tagt zweimal jährlich, überwacht die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung und entscheidet über die wichtigen forschungspolitischen und finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft. Dem Aufsichtsrat steht fachlich beratend das Wissenschaftliche Komitee zur Seite. Das mittlere Management des Zentrums setzt sich zusammen aus den Leitern der wissenschaftlichen Abteilungen, der Verwaltungseinheiten und der Stabsstellen.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung und entscheidet über die allgemeinen Forschungsziele sowie die wichtigen forschungspolitischen und finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft.

Mitglieder des Aufsichtsrates

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