Administration & Infrastruktur

Einkauf

Die Abteilung

Alle Bestellungen und Beschaffungen laufen im Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung zentral über die Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft. Als Dienstleister der Wissenschaft ist es unser Ziel, sowohl wirtschaftliche als auch optimale Lösungen für unsere Kunden zu realisieren. Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung sucht daher kompetente Partner, um seine Vorhaben umzusetzen. 

Als öffentlicher Auftraggeber sind wir bei der Vergabe von Bestellungen und Aufträgen an rechtliche Rahmenbedingungen gebunden. Daher richten sich die Beschaffungsvorgänge und Ausschreibungen nach den entsprechenden Vorgaben für öffentliche Auftraggeber. Hierzu gehören insbesondere die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), der Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB) und des Bundeshaushaltsrechts (BHO).

Geschäftsbedingungen

Bitte beachten Sie die Einkaufs- und Vertragsbedingungen des Forschungszentrums und die Sicherheitsbestimmungen.

Allgemeine Einkaufsbedingungen
Hausordnung Fremdfirmen

Aktuelle Ausschreibungen

Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung wickelt seine Ausschreibungen für die Bereiche Bauleistungen (VOB), Lieferleistungen und freiberufliche Leistungen (VgV+UVgO) elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELViS ab.

Durch die Nutzung der Vergabeplattform subreport ELViS wird die Qualität der Vergabeunterlagen verbessert und mögliche Fehlerquellen bei der Übermittlung der Vergabeunterlagen minimiert. 

Wir stellen interessierten Unternehmen dort sämtliche Ausschreibungsunterlagen zu den aktuellen Ausschreibungsverfahren in digitaler Form kostenfrei zur Verfügung. Die einmalig notwendige Registrierung ist für Sie ebenfalls kostenfrei. Zukünftig wird auch die Angebotsabgabe über diese Plattform in elektronischer Weise erfolgen.

Die Vergabeplattform ist sehr anwenderfreundlich gestaltet und führt Sie selbsterklärend durch die Funktionen. Bedienungsanleitungen zur elektronischen Vergabe mit subreport ELViS finden Sie nach der Registrierung und Anmeldung in der Anwendung selbst.

Die nachfolgenden RSS-Feeds bzw. Links führen Sie zur Liste der aktuellen Ausschreibungen des Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung. Mit einem Klick auf die jeweilige Überschrift einer Ausschreibung gelangen Sie direkt auf die bei subreport ELVIS eingestellten Unterlagen.

Aktuelle Ausschreibungen

Technische Voraussetzungen für die elektronische Vergabe

Mit der Umstellung auf die elektronische Vergabe soll eine komplett digitale und damit medienbruchfreie sowie darüber hinaus rechtssichere Abwicklung von Vergabeverfahren erreicht werden.

Die elektronischen Ausschreibungsunterlagen des Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung werden Ihnen auf der Vergabeplattform subreport ELViS zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung ist einmalig erforderlich. Diese ist kostenlos. Sofern Sie noch nicht registriert sind, können Sie dies hier

Damit Sie die PDF-Dateien einwandfrei lesen können, wird die aktuelle Version des Adobe Readers empfohlen. Einen Link zum kostenlosen Download des Adobe Readers finden Sie hier

Damit Sie den RSS-Feed bzw. den Link auf die aktuellen Ausschreibungen des Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung nutzen können, benötigen Sie einen aktuellen Browser.

Sollte es technische Probleme bei der Anforderung von Unterlagen geben, können Sie sich gerne telefonisch unter der Nummer 0221/98578-0 an den kostenfreien Support (subreport) wenden.

Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Nutzung der eVergabe mit subreport ELVIS erhalten sie hier.

Angaben zu § 11 VgV - Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren

Nach §11 Abs. (3) VgV muss der öffentliche Auftraggeber den Unternehmen alle notwendigen Informationen über die in einem Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel, die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen mithilfe elektronischer Mittel und die verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren zur Verfügung stellen. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung dieser Angaben für subreport ELViS zum Download:

Zusammenfassung § 11 Vergabeverordnung [VgV Abs. (3)]

Das LkSG beim HZI

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll sicherstellen, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang von Lieferketten bei Geschäftspartnern und Lieferanten sowie deren Geschäftspartnern und Lieferanten im In- und Ausland beachtet, Zuwiderhandlungen vermieden und Verstöße angemessen und zeitnah geahndet und behoben werden.

Das HZI hat die Pflicht, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zum 01.01.2024 umzusetzen.

Am HZI ist die Menschenrechtsbeauftragte von der Geschäftsführung beauftragt, die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen:

Frau Dr. Christiane Kügler-Walkemeyer
Menschenrechtsbeauftragte
Leitung Recht und Lizenzen
Inhoffenstraße 7
38124 Braunschweig
Email: christiane.kuegler-walkemeyer@helmholtz-hzi.de
Tel. +49 (0)531 6181 2400

Beschwerdeverfahren

Das HZI hat ein Beschwerdeverfahren im Sinne der gesetzlichen Anforderungen aus dem LkSG eingerichtet. Dieses erreichen Sie hier: https://whistlefox.heuking.de/start/hzi-gmbh 

Hinweisgebenden Personen, die ein Fehlverhalten oder ein erhöhtes Risiko bzgl. der im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorgaben beobachten, können sich an den vom HZI beauftragten Vertrauensanwalt wenden. Die hinweisgebende Person kann dabei auf Wunsch dem HZI gegenüber anonym bleiben.

Der Vertrauensanwalt kümmert sich um die Erstaufnahme und die Bewertung der eingehenden Beschwerden/Hinweise im Abgleich mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, gibt diese nach Plausibilitätsprüfung an die Menschenrechtsbeauftragte des HZI zur weiteren Bearbeitung im Sinne des LkSG, wirkt bei Bedarf, unter Wahrung der Anonymität der hinweisgebenden Person, an der Sachverhaltsaufklärung mit und fungiert als Kommunikationsschnittstelle zwischen HZI und der hinweisgebenden Person.

Rechtsanwalt Dr. André-M. Szesny, LL.M. ist bei der Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek tätig. Er verfügt über umfassende Erfahrungen im Hinblick auf rechtliche Fragestellungen, die sich im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ergeben können.
Ihre Beschwerde  bzw. Hinweis wird durch Herrn Dr. André-M. Szesny sorgfältig geprüft. Falls erforderlich, wird er sich mit Ihnen in Kontakt setzen, um etwaige Rückfragen zu klären. Eine Kontaktaufnahme durch den Vertrauensanwalt setzt voraus, dass Sie im Rahmen Ihrer Beschwerde Ihre Kontaktdaten offenlegen. Der Vertrauensanwalt ist zur Vertraulichkeit verpflichtet und wird Ihre Identität und Kontaktdaten nicht ohne Ihre Zustimmung an das HZI weiterleiten.
Nach Abschluss der Prüfung werden Sie über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens schriftlich informiert.
Beschwerden können per E-Mail oder Telefon auf Deutsch oder English eingereicht werden, jeweils auch in anonymer Form.

Herr Rechtsanwalt Dr. André-M. Szesny, LL.M.
Heuking Kühn Lüer Wojtek
Georg-Glock-Straße 4
40474 Düsseldorf
Email: a.szesny@heuking.de
Telefon: +49 (0) 221 600 55-217
Fax: +49 (0) 221 600 55-210

Details zum Verfahren finden Sie auch in den Verfahrensordnungen, die wir hier in den gängigen Sprachen unserer Geschäftspartner und Lieferanten hinterlegt haben.

Verfahrensordnung_LkSG

Procedural Regulations_German Supply Chain Due Diligence Act

Règlement de procédure_obligations de vigilance de la chaîne de livraison​​​​​​​

 

Lieferanten

Wir erwarten von all unseren Geschäftspartnern und Lieferanten, dass sie sich zur Achtung der Menschenrechte bekennen, ihrerseits die im LkSG beschriebenen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschen- und Umweltrechte einhalten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Geschäftspartner, Zulieferer und Dienstleister weitergeben. Wir erwarten außerdem, dass sie sich zur Einrichtung angemessener Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten verpflichten, geeignete Maßnahmen bei Regelverstößen ergreifen und uns über getroffene Maßnahmen bei Verstößen gegen das LkSG aktiv informieren.

Das HZI behält sich außerdem vor, bei Nichtbeachtung von gesetzlichen Anforderungen Maßnahmen gegenüber den betroffenen Lieferanten und Dienstleistern zu ergreifen, die bei wiederholtem Verstoß auch einen Ausschluss beinhalten können. Gleichzeitig ist das HZI an einer vertrauensvollen und lösungsorientierten Zusammenarbeit interessiert und fordert betroffene Lieferanten zu einem aktiven Austausch zu geeigneten Abhilfemaßnahmen ausdrücklich auf.

Bei Fragen zum LkSG im Einkaufsprozess wenden Sie sich bitte an:

Herrn Uwe Krutzinna
Einkauf
Inhoffenstraße 7
38124 Braunschweig
Email: uwe.krutzinna@helmholtz-hzi.de
Tel. +49 (0)531 6181 2314
 

Öffnungszeiten Warenannahme

Öffnungszeiten unserer zentralen Warenannahmestellen:

Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung inkl. DSMZ und DZIF, Braunschweig
Twincore, Hannover
Helmholtz-Institut für RNA-basierte Infektionsforschung, Würzburg

• Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
• Freitag: 08.00 – 12:00 Uhr
Kühlware: 08:00 – 12:00 Uhr 

Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saarland, Saarbrücken

• Montag - Freitag: 09.00- 11.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

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