Gleichstellung im HZI

Chancengleichheit verwirklichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern: Diese Ziele sind zentrale Anliegen des HZI. Bei diesen wichtigen Aufgaben unterstützt und berät die Gleichstellungsbeauftragte die Geschäftsführung.

Gleichstellung

Ziel ist es, die Potenziale von Frauen und Männern zu erkennen und gleichermaßen zu nutzen sowie darüber hinaus Strukturen zu schaffen, die es allen ermöglichen gleichberechtigt am Arbeitsleben teilzuhaben.

Zu meinen grundlegenden Aufgaben am HZI und seinen Standorten gehört es, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verwirklichen sowie Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu verhindern. Darüber hinaus unterstütze ich Mitarbeitende dabei, die Anforderungen von Beruf und Familie miteinander zu vereinen. Das Innovations- und Qualifikationspotential von Frauen zu fördern und eine Steigerung der Gleichstellungsmotivation und -kompetenz bei Führungskräften zu erreichen sind weitere zentrale Ziele meiner Arbeit. Gleichstellung sollte als eine Gemeinschaftsaufgabe verstanden werden, für die alle Beschäftigten und Führungskräfte Verantwortung tragen.

Den rechtlichen Hintergrund der Gleichstellungsarbeit am HZI bilden verschiedene Gesetze und Vereinbarungen.

Die „Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der gemeinsamen Forschungsförderung“ (AV-Glei) regelt, dass die Grundsätze des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) auch für die von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Forschungseinrichtungen gelten und Anwendung finden.

Für ein faires Arbeitsumfeld engagieren sich neben dem Gleichstellungsbüro verschiedene Vertretungen wie das Familienbüro, der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung.

Weitere Informationen zur Gleichstellung finden Sie im Gender Equality Plan des HZI.

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