Gleichstellung im HZI
Arbeitskreis
Der Arbeitskreis: „AK FR.E.CH.“ (Arbeitskreis für Frauenförderung, Emanzipation und Chancengleichheit) besteht aus bis zu zehn Vertreterinnen. Sie werden alle vier Jahre von den weiblichen Beschäftigten gemäß der „Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit“ gewählt. Die Vorsitzende des Arbeitskreises ist die Gleichstellungsbeauftragte. Die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte und die Vertrauensfrauen sind nach der Geschäftsordnung AK FR.E.CH. ebenfalls gesetzte Vertreterinnen.
Das Team unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte und die Geschäftsführung bei der Förderung der Chancengleichheit. Ihre übergeordneten Themen sind Gleichstellung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Verbesserung der beruflichen Situation - insbesondere von Frauen - am HZI.