Vergleichende Medizin

Um Krankheiten erforschen, Zusammenhänge zwischen Krankheitserregern und ihrem Wirt verstehen und damit neue Strategien gegen Erreger entwickeln zu können, sind die Wissenschaftler am HZI auf die Arbeit mit Versuchstieren angewiesen. Dafür betreibt das HZI eine zentrale Tierhaltung auf dem Campus. Die primäre Aufgabe der Serviceeinheit ist die Zucht und Haltung von Labormäusen sowie Serviceleistungen rund um die Versuchstierkunde für die Wissenschaftler des HZI.

Leitung

Unsere Forschung

Die HZI-Technologieplattform „Vergleichende Medizin“ ist zuständig für die tiergerechte Haltung und Versorgung der Labortiere. Wir ermöglichen es den Wissenschaftlern des HZI, Infektionsexperimente an Mäusen und Hamstern bis zur Sicherheitsstufe S3 durchzuführen.

In unseren Einheiten werden Mäuse unter ständig überwachten, standardisierten Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Lichtrhythmus) in einzeln belüfteten Käfigsystemen (IVC) unter sogenannten Barrierebedingungen gehalten. So können wir sicherstellen, dass sie nicht ungewollt mit Krankheitserregern in Kontakt kommen können. Die Barrieren sind strikt gegen die Außenwelt abgeschottet und werden mit steril gefilterter Luft belüftet. Zur Versorgung der Tiere benötigte Materialien werden sterilisiert, der elektronisch geregelte Zutritt ist nur eingewiesenen Personen erlaubt und erfordert unter anderem einen vollständigen Kleidungswechsel.

Die Hygienemaßnahmen schützen aber nicht nur unsere Tiere vor Krankheiten – im Gegenzug ist auch sichergestellt, dass bei der Durchführung von Infektionsexperimenten keine Krankheitserreger in die Außenwelt gelangen können. Dazu gehört auch, dass alle gebrauchten Materialien, beispielsweise benutzte Einstreu oder Futterreste, durch Autoklavieren sterilisiert werden, bevor sie die Einheiten wieder verlassen.

Die Haltung der Versuchstiere und die Durchführung von Tierversuchen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben, beispielhaft genannt sind hier das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Versuchstierverordnung und die Direktive 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Hierbei wird die Tierhausleitung durch die Tierschutzbeauftragte und den Tierschutzausschuss unterstützt.

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